Ethik und Integrität

Als grösste Volluniversität der Schweiz schafft die UZH optimale Bedingungen für ihre Forschenden und unterstützt sie bei der Ausübung ihrer wissenschaftlichen Tätigkeit. Wissenschaftler:innen sind frei in ihrer Forschung und Lehre, dabei aber auch der Einhaltung geltender Gesetze und Richtlinien verpflichtet (Compliance). Wissenschaftliche Integrität und die Einhaltung ethischer Grundsätze sind die unerlässliche Voraussetzung für den Fortschritt in der Forschung sowie für die Glaubwürdigkeit und Akzeptanz der Wissenschaft und deren Institutionen in der Gesellschaft.
Ethische Richtlinien und Verfahren bei Forschungsprojekten
Die Forschungsethik konzentriert sich auf den Grundsatz der Schadensvermeidung innerhalb eines gesetzlichen und regulatorischen Rahmens. Sie bezieht sich sowohl auf die Pflege und Verwendung von Tieren, die Arbeit mit menschlichen Probanden und Zellen. Die Wissenschaftler:innen der UZH sind verpflichtet, nationale, kantonale und universitäre gesetzliche Grundlagen und Richtlinien sowie Vorgaben von Forschungsförderungsinstitutionen einzuhalten.
Wisssenschaftliche Integrität an der UZH
Die UZH und ihre Angehörigen sind den Grundsätzen einer guten wissenschaftlichen Praxis verpflichtet. Die Integritätsgrundsätze beziehen sich auf gute Betreuung, korrekte Zitierung, Integrität der Autorenschaft, ordnungsgemässe Datenverwaltung sowie Offenlegung von Interessenkonflikten.
Richtlinien zur Autorschaft von wissenschaftlichen Publikationen
Neue Richtlinien der Universität Zürich zur Autorschaft wissenschaftlicher Publikationen, in Kraft gesetzt und veröffentlicht durch Beschluss der Universitätsleitung vom 8. April 2025, gelten für alle wissenschaftlich tätigen Angehörigen der UZH gemäß §§ 8 ff. des Universitätsgesetzes sowie für Habilitierende ohne Anstellung an der UZH. Sie dienen der Beurteilung des Anspruchs auf Autorschaft wissenschaftlicher Publikationen anhand definierter Kriterien im Einzelfall sowie der Festlegung der Reihenfolge der Nennung der Autor:innen.